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   LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19   

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https://dejure.org/2021,58096
LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19 (https://dejure.org/2021,58096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19 (https://dejure.org/2021,58096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2021 - L 5 KA 2036/19 (https://dejure.org/2021,58096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 106 Abs 4b SGB 5 vom 14.11.2003, § 106a Abs 3 SGB 5 vom 16.07.2015, § 106a Abs 7 SGB 5 vom 14.11.2003
    Vertragsärztliche Versorgung - Korrekturbegehren einer Krankenkasse auf sachlich-rechnerische Richtigstellung - Umsetzungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) - Bescheidungsinteresse der Krankenkasse auch bei Absehen von Honorarrückforderung aufgrund des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet, das Korrekturbegehren einer klagenden Krankenkasse nach § 106a Abs. 3 SGB V in der bis 31.12.2016 geltenden Fassung auf sachlich-rechnerische Richtigstellung umzusetzen. Die Krankenkasse hat mit Blick auf evtl. ...

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung Anspruch der Krankenkasse auf Korrektur von Honorarbescheiden vor dem 01.01.2017 auf sachlich-rechnerische Richtigstellung auch bei nicht erfolgter Honorarrückforderung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 5 KA 4078/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19
    Das Verfahren ist zunächst unter dem Aktenzeichen S 24 KA 5382/15 geführt und zur Berücksichtigung der Entscheidung des Verfahrens L 5 KA 4078/13 vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) wiederholt zum Ruhen gebracht worden.

    Aufgrund der früheren Rechtslage bis zur Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26.10.2016 (L 5 KA 4078/13) habe auch keine Notwendigkeit bestanden, die betroffenen Vertragsärzte über den anhängigen Prüfantrag der Klägerin zu informieren.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hat die antragstellende Krankenkasse mit Blick auf evtl. Haftungsansprüche aus § 106a Abs. 7 SGB V a.F. in Verbindung mit § 106 Abs. 4b SGB V a.F. auch dann ein Bescheidungsinteresse, wenn die Beklagte von einer Honorarrückforderung gegenüber den betroffenen Vertragsärzten absehen sollte bzw. muss, weil nach ihrer Prüfung eine Durchsetzung des Anspruchs gegenüber dem Vertragsarzt nicht möglich ist (Senatsurteil vom 26.10.2016 - L 5 KA 4078/13 -, n.v.).

    Der Senat hat ebenfalls schon im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG entschieden, dass für den Fall, dass eine Krankenkasse von der ihr durch § 106a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB V a.F. zugewiesenen Kompetenz Gebrauch macht, die KV die sich hieraus ergebenden Beschränkungen ihrer Prüfkompetenz beachten muss (Senatsurteil vom 26.10.2016 - L 5 KA 4078/13 -, n.v.).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19
    In einer Parallelentscheidung führe das BSG aus, dass ein Anspruch der Krankenkasse auf Auszahlung der sich aufgrund einer sachlich-rechnerischen Richtstellung zu ihren Gunsten ergebenden Beträge nur bestehe, wenn entsprechende Bescheide gegenüber den Vertragsärzten ergangen bzw. diese bestandskräftig geworden seien (BSG, Urteil vom 23.03.2016, B 6 KA 8/15 R).

    Die Klägerin verweist, soweit die Beklagte weiterhin ihre fehlende Möglichkeit zur Überprüfung von Richtigkeit und Plausibilität des Prüfergebnisses beklage, auf die Entscheidung des BSG vom 23.03.2016 (B 6 KA 8/15 R, Rn. 14 und 24).

    Ein materiell-rechtliches - inhaltliches - "Letztentscheidungsrecht" hinsichtlich der Abrechnungsprüfung steht der KV im Rahmen des § 106a Abs. 3 SGB V a.F. mithin nicht zu (BSG, Urteil vom 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R -, vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R -, beide in juris).

  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenversicherung in anderem EU-Staat -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19
    Ein materiell-rechtliches - inhaltliches - "Letztentscheidungsrecht" hinsichtlich der Abrechnungsprüfung steht der KV im Rahmen des § 106a Abs. 3 SGB V a.F. mithin nicht zu (BSG, Urteil vom 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R -, vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R -, beide in juris).

    Dass sie bzgl. der Antragsfrist einem Rechtsirrtum unterlag, geht nicht zulasten der Klägerin (BSG. Urteil vom 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R -, in juris Rn. 35f.).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 14/15 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Anwendung einer bundesmantelvertraglichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 2036/19
    Mit Urteil vom 23.03.2016 (B 6 KA 14/15 R) habe das BSG zwar anerkannt, dass vereinbarte Antragsfristen kein Hindernis für eine Sachentscheidung sein sollten, und ihnen lediglich eine Ordnungsfunktion zukomme.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2023 - L 3 KA 55/19
    Selbst wenn die KÄV es versäumt hätte, die betroffenen Vertragsärzte vom Antrag der Klägerin bzw einer evtl bevorstehenden Honorarberichtigung in Kenntnis zu setzen, kann dies nicht zulasten der Krankenkasse gehen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2021 - B 6 KA 10/20 R, SozR 4-2500 § 106a Nr 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2021 - L 5 KA 2036/19, juris).
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